Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Version 1.1

vom 24. Juni 2022

 

Die Registrierung bei BetterWorking erfolgt durch das Erstellen eines Kontos mit der Anmeldemaske oder durch Anmelden über den ERP-Betreiber bexio mit Klick auf den entsprechenden Link auf der Produkt-Webseite von BetterWorking. Damit anerkennt der Kunde vorbehaltlos die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

 

Die Ancoris IT Solutions GmbH (im Folgenden Ancoris genannt) als Betreiberin von BetterWorking behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Bedingungen treten mit der Veröffentlichung auf der Webseite in Kraft.

 

1.  Vertragsabschluss zur Nutzung von BetterWorking als Software as a Service (SaaS)

Die Firma Ancoris IT Solutions GmbH bietet das Branchentool BetterWorking in Form von SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet an. Kunden können diese SaaS-Dienstleistungen nutzen, indem sie einen Vertrag abschliessen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Anklicken des Buttons "Jetzt abonnieren" während der 30-tägigen kostenlosen Testphase.

 

Gegenstand des Vertrages ist:

1.1    die Überlassung der Software BetterWorking von Ancoris zur Nutzung über das Internet

a)  Ancoris stellt dem Vertragspartner für die Dauer dieses Vertrages die Softwarelösung “BetterWorking“ in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck betreibt Ancoris BetterWorking auf einem Server, der über das Internet für den Vertragspartner erreichbar ist.

b)  Ancoris überwacht die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt im Rahmen der technischen Möglichkeiten Softwarefehler. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software, die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.

c)  Ancoris entwickelt die Software laufend weiter und wird diese mittels Updates und Upgrades verbessern. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Beschreibung auf der Webseite www.BetterWorking.ch.

1.2.  die Speicherung von Daten des Vertragspartners

a)  Auf dem Server von BetterWorking steht dem Vertragspartner ein definierter Speicherplatz zur Speicherung seiner Daten zur Verfügung. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht ausreichen sollte, wird der Vertragspartner rechtzeitig informiert. Gegen Entgelt kann dieser Speicherplatz nach Bedarf erhöht werden.

b)  Ancoris sorgt dafür, dass die gespeicherten Daten über das Internet im Rahmen der technischen Möglichkeiten abrufbar sind.

c)  Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

d)  Der Vertragspartner verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstösst.

e)  Ancoris verpflichtet sich, im Rahmen der technischen Möglichkeiten geeignete und zumutbare Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten der Vertragspartner zu treffen. Ancoris nimmt regelmässig Backups vor und überprüft die Daten der Vertragspartner auf Viren.

f)  Der Vertragspartner bleibt in jedem Fall alleinberechtigter Eigner der Daten und kann daher von Ancoris während der Laufzeit des Vertrages die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Vertragspartners entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz.

g)  Nach Kündigung des Vertrages ist der Vertragspartner noch während eines Monats (ab Kündigungstermin) berechtigt, die Herausgabe seiner Daten unter den in Ziff. f beschriebenen Bedingungen zu verlangen. Ancoris ist nicht verpflichtet, Daten des Vertragspartners über diesen Zeitraum hinaus bei sich zu speichern. Sollte ein Vertragspartner nach Ablauf der einmonatigen Frist die Herausgabe von Daten verlangen und sind diese bei Ancoris noch vorhanden, so liefert Ancoris die Daten nach Bezahlung der hierfür tatsächlich anfallenden Kosten aus.

  

2.  Leistungspflichten von BetterWorking

2.1.  Vertragsgegenstand ist das Programmpaket "BetterWorking". Der Funktionsumfang ergibt sich aus der auf 

www.BetterWorking.ch einsehbaren Beschreibung.

2.2. Ancoris stellt dem Vertragspartner die in der Leistungszusammenfassung und in der Benutzerdokumentation 

beschriebenen Funktionen zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Der Vertragspartner erhält somit die technische Möglichkeit und die Berechtigung, auf BetterWorking, welches auf einem zentralen Server gehostet wird, mittels Internet zuzugreifen und im Rahmen des Vertrages zu nutzen.

2.3. Übergabe für die vertraglichen Leistungen von BetterWorking ist der Routerausgang des von Ancoris genutzten 

Rechenzentrums. Die Anbindung des Vertragspartners an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Vertragspartners erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

2.4. BetterWorking steht zur "Betriebszeit" an sieben Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung. Die

durchschnittliche Verfügbarkeit während der Betriebszeit beträgt 98.5 % im Monatsmittel. Während der übrigen Zeiten kann BetterWorking mit Unterbrechungen und Einschränkungen verfügbar sein, es besteht in diesen Wartungszeiten jedoch kein Anspruch auf Nutzung. Falls Wartungsarbeiten mit Unterbrüchen erforderlich werden, wird der Vertragspartner hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig informiert.

2.5. Die vom Vertragspartner in BetterWorking erfassten Daten werden gespeichert und gesichert und soweit dies mit

angemessenem wirtschaftlichem und technischem Aufwand möglich ist, vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Es ist dem Kunden jedoch bekannt, dass ein vollständiger Schutz vor schädigenden Daten nicht möglich ist. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist allein der Vertragspartner verantwortlich.

2.6. Ancoris übernimmt die Pflege von BetterWorking und die Beseitigung von Mängeln an der Software innerhalb

angemessener Zeit. Mängel sind wesentliche Abweichungen von der vertraglich festgelegten Spezifikation. Zusätzliche Pflegeleistungen können gegen gesonderte Vergütung durch Ancoris erbracht werden.

2.7.  Soweit nicht ausdrücklich erwähnt, schuldet Ancoris keine weiteren Leistungen und ist nicht zur Erbringung von

Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und Schulungsleistungen oder zur Erstellung von Individualprogrammierungen oder Zusatzprogrammen verpflichtet.

 

3.  Nutzungsrechte

3.1.  Ancoris räumt den Vertragspartnern für die Laufzeit dieses Vertrags das entgeltliche, nicht übertragbare, nicht

ausschliessliche, nicht unterlizenzierbare Recht ein, BetterWorking auf den von Ancoris betriebenen Servern zu nutzen. Eine Überlassung von BetterWorking an den Vertragspartner erfolgt nicht. Soweit Ancoris während der Laufzeit neue Versionen, Updates oder Upgrades von BetterWorking bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise.

Ancoris ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, BetterWorking mit anderen als seinen eigenen Daten zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten ausserhalb des vereinbarten Nutzungskreises zugänglich zu machen.

3.2. Für jeden einzelnen Fall, in dem der Vertragspartner die Nutzung von BetterWorking durch Dritte schuldhaft

ermöglicht, hat der Vertragspartner jeweils Schadenersatz in der Höhe der Vergütung zu leisten, die im Falle des Abschlusses eines Vertrages während einer ordentlichen Vertragsdauer von zwei Jahren für einen einzelnen Nutzer angefallen wäre. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Vertragspartner vorbehalten. Alle weitergehenden Rechte von Ancoris bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.

3.3. Wird die vertragsgemässe Nutzung von BetterWorking ohne Verschulden von Ancoris durch Schutzrechte Dritter

beeinträchtigt, so ist Ancoris berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Ancoris wird den Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten und in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen.

 

4.  Pflichten des Vertragspartners

4.1.  Der Vertragspartner wird alle zur Leistungserbringung und zur Abwicklung des Vertrags notwendigen Pflichten

rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäss erfüllen.

4.2. Der Vertragspartner sorgt in alleiniger Verantwortung dafür, dass die Nutzer über einen Internetanschluss und eine

geeignete Software- und Hardwareausstattung verfügen, um BetterWorking zu nutzen. Die Bedienung und Aufrechterhaltung dieser technischen Voraussetzungen liegen allein in der Verantwortung des Vertragspartners.

4.3. Der Vertragspartner wird BetterWorking in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere

keine Inhalte mit rechtswidrigen Inhalten übermitteln. Der Vertragspartner wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von Ancoris betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von Ancoris unbefugt einzudringen.

4.4. Der Vertragspartner wird Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen von BetterWorking unverzüglich

schriftlich melden und dabei angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt und Ancoris bei der Fehlersuche aktiv unterstützen.

4.5. Bei der Nutzung von BetterWorking wird der Vertragspartner alle anwendbaren Gesetze und sonstigen

Rechtsvorschriften der Schweiz beachten. Dem Vertragspartner ist es insbesondere untersagt, Daten oder Inhalte einzustellen, die gegen Rechtsvorschriften verstossen, die fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Vertragspartner ist für die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. Ancoris überprüft die Inhalte weder auf ihre Richtigkeit noch auf Verstösse gegen Rechtsvorschriften.

4.6. Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Vertragspartner bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend, ist

Ancoris berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Zweifel an der Rechtmässigkeit der Daten und/oder Inhalte besteht. Ancoris wird den Vertragspartner in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoss einzustellen oder die Rechtmässigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach, ist Ancoris unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Aufwendungen, die Ancoris durch die genannten Massnahmen entstehen, kann Ancoris dem Vertragspartner zu den jeweils bei Ancoris gültigen Preisen in Rechnung stellen.

 

5.  Vergütung

5.1.  Die Vergütung für die Nutzung von BetterWorking erfolgt jährlich.

Soweit Ancoris weitere in diesem Vertrag nicht ausdrücklich genannte Leistungen erbringt, gelten hierfür die jeweils bei Ancoris gültigen Preise. Die Preislisten für die Abonnemente der BetterWorking Addons können jederzeit auf www.BetterWorking.ch eingesehen werden.

5.2. Die Abonnementserneuerungen werden jeweils jährlich im Voraus fällig.

5.3. Andere Leistungen werden nach Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung bei dem Kunden fällig.

5.4. Alle genannten Vergütungen und Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.5. Ancoris hat das Recht, die Preise und Vergütungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen zu ändern. Eine solche

Preisänderung ist jedoch frühestens zwölf Monate nach Vertragsabschluss und nur einmal jährlich zulässig. Ancoris wird dem Vertragspartner die Änderung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der Vertragspartner die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist er berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen, soweit die Preiserhöhung mehr als 10 % des bisherigen Preises ausmacht. Im Fall der Kündigung gelten die bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht erhöhten Preise.

5.6. Der Vertragspartner darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein

Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Der Vertragspartner kann seine Forderung aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Ancoris an Dritte abtreten.

5.7.  Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Ancoris berechtigt, sämtliche Leistungen bestehender Verträge mit dem

Kunden einzustellen. Bei verspäteter Zahlung werden Mahnkosten von CHF 20.- pro Mahnung sowie ein Verzugszins von 5 % ab Fälligkeitsdatum berechnet.

 

6.  Gewährleistung / Haftung

6.1.  Ancoris leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft von BetterWorking Gewähr gemäss den Bestimmungen

in diesen AGB.

6.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Ancoris von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten

beruhen, freizustellen und Ancoris sämtliche Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

6.3. Ancoris ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die

gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ancoris hat den Vertragspartner von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht vollumfänglich entkräftet ist.

6.4. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schliesst Ancoris jegliche Haftung gegenüber dem Vertragspartner (oder

jedem Dritten) insbesondere für die Erfüllung seiner vertraglichen und ausservertraglichen Pflichten und für den Verlust von Daten und Gewinnentgang aus (einschliesslich für Fahrlässigkeit). Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Schaden, der direkt oder indirekt durch die Nutzung von BetterWorkingentsteht.

 

7.  Laufzeit / Kündigung / Auflösung

7.1.  Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Vertragspartner.

7.2. Die Abonnemente werden für die Zeitdauer von einem Jahr abgeschlossen. Sofern der Vertragspartner nicht

spätestens 30 Tage vor Ablauf der Jahresfrist kündigt, verlängert sich das Abonnement jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.

7.3.  Die Kündigung muss schriftlich an die Ancoris IT Solutions GmbH erfolgen.

7.4.  Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen.

 

8.  Geheimhaltung

8.1.  Ancoris verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur

Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen ohne Ermächtigung des Vertragspartners nicht an aussenstehende Dritte weiterzugeben. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Ancoris erforderlich ist.

8.2. Der Vertragspartner ermächtigt Ancoris, den Vertragspartner öffentlich als Referenz zu nennen und Allgemeines über

den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen.

 

9.  Datenschutz

Mit der Einverständniserklärung zu diesen AGB erklärt der Vertragspartner gleichzeitig sein Einverständnis zur Datenschutzerklärung von BetterWorking jeweils in der aktuell gültigen Fassung.

 

10. Immaterialgüterrechte

Alle Immaterialgüterrechte an den Dienstleistungen, der Software BetterWorking, der Website und der Dokumentation über die Dienstleistungen verbleiben im Eigentum von Ancoris.

 

11.  Salvatorische Klausel

Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden Vereinbarung sind eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten.

 

12. Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhält-nisses entstehen, gilt Olten als ausschliesslicher Gerichtsstand.

 

BetterWorking ist ein Internetdienst der

 

Ancoris IT Solutions GmbH

Feldstrasse 48

4600 Olten